Folgende Störungsbilder werden nach ärztlicher Verordnung behandelt:
Kindliche Sprach- und Sprechstörungen
Atem-, Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Erwachsenen
Rezepte/Verordnungen
Ein Rezept/eine Verordnung für eine logopädische Therapie erhalten Sie für sich, bzw. für Ihr Kind beim behandelnden Hausarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Kinderarzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn maximal 14 Tage vergehen dürfen.
Zuzahlungen
Logopädische Behandlungen sind in der Regel Kassenleistungen. Für Kinder wird kein Eigenanteil erhoben. Patienten ab dem 18. Lebensjahr, die nicht von den Zuzahlungen freigestellt sind, müssen 10 % der Behandlungskosten, sowie die Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung selbst tragen.